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Wir vetreten und beraten Sie im Krankenhausrecht in den Bereichen
- Krankenhausfinanzierung
- Krankenhausentgelte
- medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Werbung, Wettbewerb
- Rechtsformänderung, Überlassung
- Krankenhausübernahmen
- Organisation und Struktur