Neues BGH Urteil zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
Mit Urteil vom 29.07.2015 hat der BGH entschieden, dass nach erfolgreichen Widerspruch und Rückabwicklung einer Lebensversicherung der Versicherungsträger Abschluss- und Verwaltungskosten nicht einbehalten darf. Dies ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil…