Erstberatung - Die Kosten für eine rechtliche Erstberatung betragen in unserer Kanzlei im Bereich des Familienrechts einheitlich € 190,00 zzgl. MwSt.
- Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
- Dieser Betrag wird angerechnet, wenn uns der Auftrag zum weiteren Tätigwerden erteilt wird.
- Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.
 Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar - Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert. (Lesen Sie hier mehr: WAS KOSTET EINE SCHEIDUNG?)
- Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies ist vor allem in Sorgerechtsfällen üblich.
 Prozeßkostenhilfe Prozesskostenhilfe muss in familienrechtlichen Angelegenheiten häufig beantragt werden. Auf Wunsch übernehmen wir das Antragsverfahren.  Rechtsschutzversicherung Die Kosten für eine familienrechtliche Beratung werden oft von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Reden Sie mit Ihrer Versicherung.
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